Arbeitsstätte

Arbeitsstätte

Zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung gehören Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Hierzu gehören auch andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.
Zur Arbeitsstätte gehören Arbeitsplätze und Arbeitsräume. Dabei sind Arbeitsplätze Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten dürfen. Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.
Zur Arbeitsstätte gehören auch
Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge
Lager-, Maschinen- und Nebenräume - Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume)
Pausen- und Bereitschaftsräume
Erste-Hilfe-Räume
Unterkünfte
[vgl. § 2 Arbeitsstättenverordnung]