Bauliche Anlagen

Bauliche Anlagen

Der Begriff bezeichnet allgemein Objekte, die vergleichsweise immobil sind. Damit sind Objekte gemeint, die entweder nicht ohne technische Hilfsmittel versetzt werden können oder zum vergleichsweise langfristigen Einsatz an einer Stelle verbleiben. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen und Bauteilen hergestellte Anlagen. Dazu gehören:
Aufschüttungen und Abgrabungen
Lagerplätze, Deponien, Abstellplätze und Ausstellungsplätze
Stellplätze für Kraftfahrzeuge
Gerüste
Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen
Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus im Zusammenhang mit prozesstechnischen Anlagen
Nicht zu den baulichen Anlagen gehören z. B. maschinentechnische Anlagen. Siehe auch: Baustelle, Bauvorhaben