Bauvorhaben
Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine bauliche Anlage zu errichten oder zu ändern. Das öffentliche Baurecht zählt auch eine reine Nutzungsänderung zu den Bauvorhaben. Bauvorhaben sind im Regelfall genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Hierzu dient der Bauantrag. Zur Überwachung der Bauvorhaben, insbesondere zur Prüfung von Bauanträgen, existieren Bauaufsichtsbehörden. Bauvorhaben sind in § 29 des Baugesetzbuches und in den Bauordnungen der Bundesländer legaldefiniert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wird in den §§ 30 ff. des Baugesetzbuchs geregelt.
Siehe auch: Baustelle