Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz

Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz

Ermittlung, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung.

Primäres Anliegen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz ist das Bestimmen erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Ermitteln und Beurteilen der Gefährdung sind hierbei Vorstufen mit dem Ziel, notwendige und wirkungsvolle Voraussetzungen für Sicherheit und Gesundheit zu schaffen.

Der Hinweis auf das Arbeitsschutzgesetz steht als Verweis auf die übergreifende Regelung. Analoge Forderungen sind in einer Vielzahl anderer Vorschriften enthalten (z. B. GefstoffV, BetriebssichV, BildschirmarbV).

Die Rechtspflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen richtet sich an den Arbeitgeber und gilt für das jeweilige Unternehmen insgesamt und generell. Das ist zu unterscheiden von den Handlungsschritten der Fachkraft zur Arbeitssicherheit zur Analyse und Beurteilung von Gefährdungen im speziellen Fall.

Die Umsetzung der Rechtspflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen trägt Prozesscharakter: