Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Prozess zur Beurteilung von Gefährdungen, der ein Ermitteln und Bewerten der Gefährdung umfasst. Die Beurteilung der ermittelten Gefährdungen kann nach normativen (Festlegungen im Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes) oder / und subjektiven Kriterien erfolgen. Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines möglichen Gesundheitsschadens und der möglichen Schwere des Gesundheitsschadens durch Risikoabschätzung und Risikobewertung. Gefährdungsbeurteilung ist für ein abgegrenztes Arbeitssystem vorzunehmen und soll alle Gruppen von Gefährdungsfaktoren (physikalische, chemische, biologische, physische, psychische) einbeziehen.
Es handelt sich um eine Beurteilung, ob das akzeptable Grenzrisiko eingehalten wird oder nicht und dementsprechend, ob ein Handlungsbedarf zur Veränderung besteht.
In der Gesamtheit aller Einzelfälle führt es zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). In dieser Gesamtheit für den Betrieb ist Gefährdungsbeurteilung ein Handlungsinstrument zur Bestimmung von Schwerpunkten, zur zielorientierten Steuerung betrieblicher Aktivitäten der Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie Kontrollinstrument zur Beurteilung der Wirksamkeit von Arbeitsschutzaktivitäten.
Siehe auch: Arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung; Begehung; objektorientierte Gefährdungsermittlung; vorausschauende (prospektive) Verfahren der Gefährdungsermittlung; Risikobewertung.