Gesundheitsbericht der Krankenkasse

Gesundheitsbericht der Krankenkasse

Die Krankenkassen (z. B. AOK, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen u. a.) erstellen auf Wunsch einen Gesundheitsbericht zu den Erkrankungen in einem Betrieb bzw. einer Abteilung. Dabei werden nur die in der jeweiligen Kasse Versicherten herangezogen. Außerdem müssen aus Gründen des Datenschutzes mindestens 50 Versicherte der Krankenkasse in dem Betrieb arbeiten.
In dem Bericht werden die Arbeitsunfähigkeitstage, -fälle, und -diagnosen ausgewertet und mit den regionalen oder branchenspezifischen Daten verglichen.