Lichtschutzvorrichtung

Lichtschutzvorrichtung

Gemäß Bildschirmarbeitsverordnung sind "Bildschirmarbeitsplätze ... so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt."
[siehe: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, Anhang: Über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen, Nr. 16.]
Auf dem Markt werden verschiedene Bauarten von Lichtschutzvorrichtungen angeboten z. B. Rollläden, Jalousien, Lamellenstores, Rollos und andere mehr.
Als geeignet können alle Lichtschutzvorrichtungen angesehen werden, die auch bei starker Sonneneinstrahlung aus den jeweiligen möglichen Einstrahlrichtungen an allen Bildschirmarbeitsplätzen ausreichende Kontraste der Bildschirmanzeige gewährleisten bzw. eine Direktblendung der Beschäftigten durch die Sonneneinstrahlung verhindern, darüber hinaus dürfen sie auf dem Bildschirm keine Schatten bilden, die ein Erkennen der Bildschirmanzeige behindern.