Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen

Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen

Regeln, Festlegungen oder Praktiken zur Organisation der Arbeit (wie Gestaltung von Prozess-, Fertigungs- oder Arbeitsabläufen, Materialfluss, Arbeitsaufgaben, Arbeitsinhalten, Kooperation und Kommunikation im Arbeitssystem, Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen) zur Beherrschung von arbeitsbedingten Gefährdungen in Ergänzung sicherheitstechnischer Maßnahmen.

Als organisatorische Arbeitsschutzmaßnahme dienen auch inhaltliche Festlegungen in Betriebsanweisungen, Betriebsvorschriften, Betriebserlaubnis u. Ä. im Sinne von erforderlichen Informationen.

Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen beziehen sich immer auf konkrete Arbeitssysteme. Beispiele sind die Organisation von Arbeitsabläufen, die Regelung von Pausen, die Beseitigung von Umwegen. Sie umfassen nicht die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes sowie auch nicht die Organisation von Entscheidungen, Anleitungen, Informationen usw., die sich auf der Ebene des Unternehmens bzw. Betriebes vollzieht. Es handelt sich in solchen Fällen um Führungsprozesse, Bestandteile des Managements und insofern um Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen überhaupt. Das sind damit zwar entscheidende organisatorische Prozesse, aber sie wirken trotzdem nur mittelbar auf die konkrete Art und Weise der Gefahrenverhütung „vor Ort“. Insoweit ist die Organisation der Beschaffung von PSA, die Organisation von Unterweisung keine organisatorische Arbeitsschutzmaßnahme.