Sachverständige

Sachverständige

Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sind. Sie müssen die Einrichtung prüfen und gutachterlich beurteilen können. Die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen von amtlichen oder amtlich für diesen Zweck anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden.