Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragter

Nach § 22 des SGB VII haben Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen.