Staatliche Ämter für Arbeitsschutz

Staatliche Ämter für Arbeitsschutz

Bei den Ländern liegt die Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen des Staates bei den Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz bzw. den Gewerbeaufsichtsämtern. Sie sind jedoch nicht nur Überwachungsbehörde, sie beraten auch präventiv. Vollzug und Beratung beziehen sich auf drei Aufgabenkomplexe:
Betrieblicher Arbeitsschutz
Technischer Öffentlichkeitsschutz
Immissionsschutz