Überarbeit / Mehrarbeit

Überarbeit / Mehrarbeit

Mehrarbeit ist die über die gesetzliche Arbeitszeit, Überarbeit die über die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit. Der Umfang der zulässigen Mehrarbeitszeit wird in den Arbeitsschutzgesetzen, insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und im Jugendarbeitschutzgesetz (JarbSchG), geregelt. Der Umfang der Überarbeit dagegen, die ein Arbeitnehmer verpflichtet ist zu leisten, ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Ebenso ergibt sich die Zahlung von Zuschlägen für geleistete Überarbeit aus dem Arbeits- bzw. aus dem Tarifvertrag. Bei der Über- bzw. Mehrarbeit hängt das Flexibilisierungspotential entscheidend von der Länge des Ausgleichszeitraums ab. Je länger dieser ist, desto größer ist auch das Flexibilisierungspotential.