Übergangsgeld

Übergangsgeld

(gem. SGB VII)
Während der Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung erhält der Versicherte Übergangsgeld. Es beträgt je nach Familienstand zwischen 68% und 75% des Verletztengeldes.

vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung)