Verletztengeld

Verletztengeld

Solange der Versicherte unfallbedingt arbeitsunfähig ist, längstens aber für 78 Wochen, erhält er Verletztengeld gemäß §§45 ff. SGB VII von seiner zuständigen Berufsgenossenschaft. Verletztengeld wird während der Heilbehandlung und der anschließenden Wartezeit bis zum Beginn der beruflichen Rehabilitation gezahlt.
Es schließt sich die sechswöchige Entgeltfortzahlung an. Das Verletztengeld bei Arbeitnehmern beträgt 80% des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts.
Es darf aber das entgangene regelmäßige Nettoentgelt nicht übersteigen (vgl. Schieke, Braunsteffer, Kurzinformation über Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten, 15. Auflage, Berlin 2000, S43).
[vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung)]