Vorsorgeuntersuchungen Klima

Vorsorgeuntersuchungen Klima

Vor Aufnahme einer Tätigkeit in wärmebelasteten Arbeitsbereichen muss sichergestellt werden, dass nur geeignete Personen derartigen Belastungen ausgesetzt werden. Geeignet bedeutet, dass die Person nach arbeitsmedizinischer Erfahrung in der Lage ist, die am vorgesehenen Arbeitsplatz auftretenden Belastungen ohne gesundheitlichen Schaden zu ertragen. Die Vorsorgeuntersuchungen beinhalten eine Erstuntersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung und Nachuntersuchungen während der Beschäftigung. Die Nachuntersuchungsfristen betragen für
bis 50 Jahre alte Personen fünf Jahre
über 50 Jahre alte Personen zwei Jahre.
Eine ähnliche Regelung gibt es auch für kältebelastete Arbeitsplätze. Folgende Vorsorgeuntersuchungen sind dafür vorgeschrieben:
G 21 Kältearbeiten
G 30 Hitzearbeiten