Wegeunfall

Wegeunfall

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine versicherte Person auf dem unmittelbaren Weg nach und von der Arbeit einen Unfall erleidet. Unter Umständen stehen auch andere Wegstrecken unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn Versicherte den unmittelbaren Weg verlassen, um ihr Kind an einen Ort zu bringen oder von dort abzuholen, wo es aufgrund der beruflich bedingten Abwesenheit der Eltern versorgt wird. Der Versicherungsschutz bleibt ebenso erhalten bei Wegabweichungen aufgrund gemeinsamer Nutzung eines Fahrzeuges für den Weg nach und von der versicherten Tätigkeit (Fahrgemeinschaften).