KRANBEDIENER

Qualität, Umwelt & Arbeitssicherheit - Dienstleistungen und Beratung

KRANBEDIENER

Kranarbeiten sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, gerade in Anbetracht möglicher Gefahren. Deshalb ist eine sorgfältige Unterweisung von Personen, die mit dem Führen von Kranen vertraut werden sollen, erforderlich. Wenn Sie effektiv und sicher als Kranführer arbeiten möchten, sollten Sie deshalb alle Maßnahmen kennen, die Ihre Gesundheit und Ihr Leben beim Betrieb einer Krananlage schützen. Damit Sie als Unternehmer überhaupt einen Kranführer oder Angestellter zur Instandhaltung eines Kranes beschäftigen dürfen, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten:

Ein Unternehmer darf mit dem selbständigen Kranführer oder Instandhalten eines Kranes nur versicherte Personen beschäftigen,

1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. die körperlich und geistig geeignet sind,

3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und Ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und

4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichem kraftbetriebenem Kranen (LKW-Ladekrane) muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen. Eine Vorlage hierzu können wir Ihnen hierfür zur Verfügung stellen.

Der Nachweis der Befähigung gilt als erbracht, wenn die Personen einen Befähigungsnachweis (Kranführerschein) nach dem DGUV Grundsatz 309-003 haben.

Da unsere Schulung an diesem Grundsatz ausgerichtet wurde und den genannten Vorschriften ausgelegt ist, ist der erworbene Schein auch für LKW-Ladekrane gültig.

Nach bestandener Prüfung sollte Ihr Mitarbeiter allerdings noch eine interne Einweisung (Unterweisung) in der Benutzung der vorhandenen Ladekrane erhalten (Wichtig! Dies sollte auch dokumentiert werden).

Wir bieten regelmäßig Schulungen zum Kranbediener an. Alle Termine finden Sie auf unserem Schulungskalender. Schauen Sie gerne einmal vorbei!