Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen

Qualität, Umwelt & Arbeitssicherheit - Dienstleistungen und Beratung

Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen

Eine Investition die sich lohnt.

Was gehört alles zur Arbeitssicherheit?

Vermeiden Sie unnötige Kosten durch Fehlzeiten von Mitarbeitern. Durch Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz tragen Sie zur Sicherheit für Ihre Mitarbeiter bei.

Beugen Sie Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren vor. Hier erhalten Sie einige Tipps:

Betriebsärzte:

Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen lassen. Dazu bestellen Sie nach den Bestimmungen der für Ihr Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 einen Arbeitsmediziner. Er führt die Vorsorgeuntersuchungen durch und berät den Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Die Mindestzahl der Einsatzstunden eines Betriebsarztes ist in den BG-Vorschriften festgelegt.

Fachkraft für Arbeitssicherheit:

Der Unternehmer muss nach den Bestimmungen der für sein Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Die Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen. Die Berufsgenossenschaften bieten die hierfür erforderliche Aus- und Fortbildung an. Es gibt im Betrieb angestellte und externe Sicherheitsfachkräfte sowie überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste. Die notwendige Zahl der Einsatzstunden einer Sicherheitsfachkraft ist in den BG-Vorschriften festgelegt. Die notwendige Qualität der Betreuung ist bei sicherheitstechnischen Diensten gewährleistet, die das Zertifikat der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) vorweisen können.

Sicherheitsbeauftragte:

Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist keine Aufsichtsperson, sondern hat eine beratende Funktion. Die Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten wird von den Berufsgenossenschaften angeboten.

Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Sind Ihre Mitarbeiter einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt, so empfiehlt sich die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten schon bei weniger als 20 Mitarbeitern. Die Benennung sollte schriftlich und unter Absprache mit dem Betriebsrat erfolgen. Weiterhin sollten Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den direkten Vorgesetzten einbeziehen. In der BG-Regel „Grundsätze der Prävention“ (BGR A1) finden Sie einen Mustervordruck zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, ferner praxisnahe Informationen zur Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Arbeitsschutzausschuss:

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten richten einen Arbeitsschutzausschuss ein, der sich über Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes austauscht, Maßnahmen festlegt und koordiniert. Dem Arbeitsschutzausschuss gehören in der Regel an: Arbeitgeber oder Führungskräfte des Betriebs, zwei Betriebsratsmitglieder, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert.