AGB

Qualität, Umwelt & Arbeitssicherheit - Dienstleistungen und Beratung

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standardseminare der
    Quadrat VisionZero Akademie, nachfolgend Quadrat VisionZero genannt.
  2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss
    2.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online erfolgen.
    2.2 Lehnt Quadrat VisionZero nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich ab, gilt die Anmeldung als angenommen.
  3. Seminarinhalte
    3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach
    dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des
    Vertrages wird.
    3.2 Quadrat VisionZero ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen
    Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
  4. Verbraucherwiderruf
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
    entspricht.
  5. Rücktritt
    Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des
    Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger
    maßgeblich.
    5.1 Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zu 15 Tage
    vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem
    Umfang zurückerstattet.
    5.2 Beim Rücktritt innerhalb von 14 bis 3 Tagen vor Beginn des Seminars werden 80% der Seminargebühren fällig. Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der Seminargebühren fällig. Bei
    Nichtteilnahme sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin 100%
    der Seminargebühren zu entrichten.
  6. Absage des Seminars
    Quadrat VisionZero behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie
    nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird Quadrat VisionZero versuchen, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer/ die Teilnehmerin einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits bezahlten Seminargebühren.
    Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens Quadrat VisionZero oder deren Erfüllungsgehilfen.
  7. Kündigung
    Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines mehrtägigen Seminars bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
  8. Zahlungsbedingungen
    8.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.
    8.2 Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn bzw. gemäß des vereinbarten Ratenzahlungsvertrags fällig.
    8.3 Quadrat VisionZero ist berechtigt, vom Teilnehmer/ von der Teilnehmerin einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z.B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist Quadrat VisionZero berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.
    Verzug tritt mit Beginn des Seminars ein. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin bis zum Beginn des Seminars nicht die Seminargebühr bezahlt haben und dennoch am Seminar teilnehmen, ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer/ die Teilnehmerin nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 8.4 Sollte bis zum letzten Tag des Seminars nicht der vollständige
    Gesamtbetrag bei uns eingegangen sein, hat die Quadrat VisionZero das Recht, Teilnahmebescheinigung, Urkunden, Zertifikate usw. zurückzubehalten.
  9. Rechte an den Seminarunterlagen
    Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
    Sie werden exklusiv den Teilnehmern eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Quadrat VisionZero vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von Quadrat VisionZero in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
  10. Haftung
    Quadrat VisionZero haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/ oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/ -gelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von Quadrat VisionZero zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  11. Erfüllungsort
    Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.
  12. Gerichtsstand
    12.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von
    Quadrat VisionZero, soweit der Teilnehmer/ die Teilnehmerin Kaufmann im
    Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
    12.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
    ist.
    12.3 Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von Quadrat VisionZero gegen
    den Teilnehmer/ die Teilnehmerin, soweit er/ sie Nichtkaufmann ist, sein/ ihr Wohnsitz als Gerichtsstand.
    12.4 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Quadrat VisionZero nicht teil.
  13. Schlussbestimmungen
    13.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
    13.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
    13.3 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
    Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    Bitte beachten Sie zusätzlich auch
    die ausgehängten Datenschutzinformationen.
    Sie finden diese auch unter
    Datenschutz – Quadrat VisionZero – Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit (arbeitsschutz-schulungszentrum.de)