Was ist im Umgang mit Gefahrenstoffen bei der Arbeit zu beachten?

Qualität, Umwelt & Arbeitssicherheit - Dienstleistungen und Beratung

Was ist im Umgang mit Gefahrenstoffen bei der Arbeit zu beachten?

Bei Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen im Unternehmen oder der Praxis müssen die geltenden
Schutzmaßnahmen und Verordnungen zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
damit zum Schutz der Gesundheit akribisch eingehalten werden. Risiken müssen durch
entsprechende Gefährdungsbeurteilungen erkannt und definiert werden, um Arbeitsunfälle zu
vermeiden. Bei nicht korrektem Gebrauch und bei Nichteinhaltung der Betriebsanweisungen
können Gefahrenstoffe zu erheblichen Schäden für Mensch und Material führen. Im schlimmsten Fall
drohen Verätzungen, Vergiftungen oder schwere Atemprobleme. Gesetzliche Grundlage hierzu ist
die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV). Zu den Gefahrenstoffe zählen unterschiedliche Arbeitsmittel
in Form von Substanzen, Gasen, Gemischen oder Stoffen, die als gesundheitsgefährdend deklariert
sind. Bei Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen müssen die Vorschriften und Verantwortlichkeiten klar
definiert und die Schutzmaßnahmen allgemein bekannt sein.
Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor möglichen Unfällen im Umgang mit im Betrieb
vorhandenen Gefahrenstoffen ausreichend zu schützen, sind neben baulichen und organisatorischen
Maßnahmen auch Gefahrenstoffunterweisungen mit Informationen (u.a. zu den Themen
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, besondere Schutzmaßnahmen etc.) zur Sicherheit
und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen. Die
Unterweisungen zum Umgang mit Gefahrenstoffen haben das Ziel, auf Gefahren hinzuweisen, diese
zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz umzusetzen. Für das sichere
Arbeiten bei Tätigkeiten, die die Verwendung von Gefahrenstoffen einschließen, ist es Pflicht, die
Unterweisung regelmäßig (jährlich) durchzuführen und zu wiederholen.

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