Lassen Sie nichts anbrennen – Brandschutz ist Chefsache!
Brandgefahren umgeben uns überall, privat, unterwegs und im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich.
Der betriebliche Brandschutz liegt generell im Verantwortungsbereich der Unternehmer oder Unternehmerinnen sowie der beauftragten Personen. Jedoch ist es für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Sachschäden durch Brände und Explosionen besonders wichtig, dass alle Beteiligten des Unternehmens umfassend geschult und informiert werden.
Vorgesehen ist, dass Brandschutzbeauftragte im Betrieb eingesetzt werden und der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt sind. Sie sollten schon bei der Planung des Brandschutzes rechtzeitig eingebunden werden sowie mit anderen Beauftragten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammenarbeiten. Außerdem gilt, dass Brandschutzbeauftragte bei der Anwendung ihrer brandschutztechnischen Fachkunde weisungsfrei sind.
Die Bestellung der Brandschutzbeauftragten erfordert auch die Einweisung in betriebliche Gegebenheiten. Zudem der Zugriff auf alle brandschutzrelevanten Unterlagen und Informationen sowie der Zutritt zu allen betreffenden Abteilungen und Räumen des Betriebs.
Beim Thema Brandschutz sollten Sie nichts anbrennen lassen. Was müssen Sie als Unternehmer über diesen Bereich des Arbeitsschutzes wissen? Wir helfen Ihnen, bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz im Betrieb zu treffen. Zusammen erarbeiten wir ein Brandschutzkonzept, passend zu Ihrem Betrieb. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
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