Erste – Hilfe – Material ergänzen! – Kontrollpflicht und Prüfung

Qualität, Umwelt & Arbeitssicherheit - Dienstleistungen und Beratung

Erste – Hilfe – Material ergänzen! – Kontrollpflicht und Prüfung

In jedem Betrieb ist geeignetes und ausreichendes Erste – Hilfe – Material zur Verfügung zu stellen.
So steht es in Paragraf 25 der DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“.
Normenänderungen machen es erforderlich, dass das im Betrieb bereits vorhandene Erste – Hilfe – Material zu ergänzen ist.


Welche Art und welche Menge von Erste – Hilfe-Material im Betrieb vorhanden sein muss, hängt
grundsätzlich von der Betriebsart und -größe, von den betrieblichen Gefahren sowie der
Organisation des betrieblichen Rettungswesens ab.
Nachdem die passende Erste Hilfe Ausstattung für den Betrieb besorgt wurde, gerät diese meistens
schnell wieder in Vergessenheit. Ab und zu wird ein Pflaster aus dem Verbandskoffer geholt – und
vielleicht auch mal eine Kältekompresse benötigt – oder es muss eine Wunde verbunden werden.
Aber Achtung! Die Erste Hilfe Ausstattung in Betrieben muss jedes Jahr durchgecheckt werden.
Wer für die regelmäßige Überprüfung der Verbandskästen zuständig ist, regelt das Unternehmen
eigenständig. Sinnvollerweise sollte diese Aufgabe dennoch von einem Ersthelfer, dem Betriebsarzt
oder dem Sicherheitsbeauftragten übernommen werden.


Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Kontrolle und Befüllung ihrer Verbandskästen nach den
Normen der DGUV und beantworten Fragen zum Thema Arbeitsschutz und Sicherheit. Nehmen Sie
Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne!