Chancen und Risiken für Arbeitsschutzbeauftragte: Haften Sicherheitsbeauftragte?
Wer das Amt der Sicherheitsbeauftragten übernimmt, übt eine ehrenamtliche und
verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Der jeweilige Zuständigkeitsbereich muss überschaubar sein und
von der Geschäftsführung genügend Zeit zur Einfindung und Ausübung eingeräumt werden. Trotz,
dass der Sicherheitsbeauftragte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich
zuständig ist, ist er nicht haftbar bei eintretenden Unfallsituationen. Da aufgrund der Tätigkeit keine
Weisungsbefugnis erteilt wird, sondern eine reine Beraterfunktion entsteht, können
Sicherheitsbeauftragte weder zivil- noch strafrechtlich haftbar gemacht werden.
Folglich übernehmen Sicherheitsbeauftragte keine zusätzliche Verantwortung. Daher entsteht
rechtlich gesehen auch kein Anspruch auf einen Ausgleich durch ein zusätzliches Gehalt. Gleiches
gilt auch für den zeitlichen Aufwand. Denn die Aufgaben werden nicht zusätzlich zur Arbeitszeit
ausgeführt, sondern innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitsstunden. Dafür muss die
Geschäftsführung entsprechende zeitliche Freiräume einrichten. Dennoch zahlen einige
Unternehmen einen Bonus für das Engagement des jeweiligen Sicherheitsbeauftragten. Auch wenn
dies nicht der Fall ist, setzt die Übernahme eines so verantwortungsvollen Amtes wie das eines
Arbeitsschutzbeauftragten (m/w/d) ein positives Signal beim Arbeitgeber. Die Bereitschaft, sich
aktiv in das Unternehmen einzubringen, kann so später zum nächsten Karriereschritt verhelfen und
die derzeitige Position nachhaltig stärken.
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