Besonderer Arbeitsschutz für werdende Mütter

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Besonderer Arbeitsschutz für werdende Mütter

Schwangere Mitarbeiterinnen bedeutet für die Arbeitgeber:innen außerordentlich Maßnahmen an Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Mutterschutzgesetz regelt themenbezogene Verhaltensweisen und Erfordernisse, um werdende oder stillende Mütter und die ungeborenen Kinder zu schützen. Mit Ausnahme von befristeten Arbeitsverträgen, dürfen Frauen bis zum Ablauf von vier Monaten nicht gekündigt werden. Als Gefährdung für werdende Mütter am Arbeitsplatz zählen insbesondere:

  • Gefahrenstoffe
  • Biostoffe
  • Strahlungen
  • Erschütterungen, Vibrationen und Lärm
  • Hitze, Kälte und Nässe
  • hohen körperliche Belastungen oder mechanische Auswirkungen
  • einem vorgeschriebenes Arbeitstempo

Auch für die Beschäftigung von werdenden Müttern gilt es einiges zu beachten. Dabei ist eine Arbeitszeit von maximal 8,5 Stunden nicht zu überschreiten. Des Weiteren gilt ein Verbot der Beschäftigung nach 22 Uhr, tägliche Ruhezeiten von 11 Stunden sind einzuhalten, bei Mehrarbeit darf die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Monatsschnitt nicht überschritten werden, Beschäftigungen an Sonn- & Feiertagen sind nur möglich, wenn sich die Schwangere hierzu ausdrücklich bereit erklärt, keine Überschreitung von 90 Arbeitsstunden pro Doppelwoche (bei minderjährigen Schwangeren: 80 Stunden)

Sollten keine Schutzmaßnahmen eingehalten oder umgesetzt werden können, gilt es zu prüfen, ob ein betriebliches Beschäftigungsverbot in Betracht gezogen werden muss.