Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Der vollständige Titel dieses Gesetzes lautet – Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung – und wird offiziell mit AÜG abgekürzt. Damit ein Unternehmen Arbeitnehmerüberlassung betreiben darf, muss es eine Erlaubnis vorweisen können. Darüber hinaus regelt das AÜG das Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Zeitarbeitnehmer.