Arbeitsschutzziel

Arbeitsschutzziel

Es können zwei grundsätzliche Arten von Arbeitsschutzzielen unterschieden werden: Führungsziele des Arbeitsschutzes und Ziele zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme.

Führungsziele des Arbeitsschutzes sind Instrumente zur ständigen Verbesserung des Arbeitsschutzes im gesamten Betrieb oder in den Betriebsbereichen. Sie können in Zielvereinbarungen, in Programmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes, in Vorgaben bzw. Orientierungen für das Verhalten von Führungskräften usw. bestehen. Es handelt sich um Instrumente des Arbeitsschutzmanagements zur ständigen Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes und seiner Organisation. Es geht hierbei um das Setzen von Zielen als strategischem und mobilisierendem Element in Verbindung mit dem Arbeitsschutzmanagement und entsprechendem Führungshandeln.

Ziele zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme sind
Schutzziele zur Vermeidung bzw. Beseitigung oder Verringerung von Gefährdungen im Arbeitssystem und/oder
Ziele zur Gesundheitsförderung.
Schutzziele orientieren sich an Qualitätsebenen, wie
Gefahrenquelle zuverlässig und nachhaltig vermeiden und eliminieren
Akzeptables Risiko durch räumliche und/oder zeitliche zuverlässige und zwangsläufige Trennung von Mensch und Gefahrenquelle erreichen
Akzeptables Risiko durch Trennung von Mensch und Gefährdungsfaktor unter Beachtung individueller Vorgaben zu erreichen.
Ziele zur Gesundheitsförderung orientieren auf die Stärkung der organisatorischen und personellen Ressourcen (z. B. Stärkung des Muskel- und Skelettsystems, Ziele zur gesundheitsgerechten Ernährung).