Blendungsbegrenzung

Blendungsbegrenzung

Blendung darf weder durch Lampen oder Leuchten (Direktblendung), noch durch Spiegelung hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen (Reflexblendung) hervorgerufen werden ... Lampen hoher Leuchtdichte sind grundsätzlich abzuschirmen.
Für den Einsatz an Bildschirmarbeitsplätzen sind deshalb nur Leuchten mit entsprechender Blendungsbegrenzung geeignet. Eine Direktblendung wird durch die Begrenzung der Leuchtdichte im kritischen Bereich des Ausstrahlungswinkels vermieden. Der kritische Bereich liegt zwischen 65° und 90° (vgl. Abbildung).
Das Licht der Leuchten und das natürliche Licht sollen schräg seitlich auf das Arbeitsfeld treffen. Leuchten werden am besten parallel zur Fensterfront angebracht.

Abbildung: Ausstrahlungswinkel