Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte wird in erster Linie von den Sachversicherern gefordert. Seine Aufgabe ist es, die Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes (Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Das gilt insbesondere für folgende Aufgaben:
Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
Zusammenarbeit mit der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr
Aufstellen des Brandbekämpfungsplanes und des Alarmplanes
Ausbildung von Mitarbeitern, wie z. B. Brandschutzhelfern, "unterwiesenen" Personen usw.
Der Brandschutzbeauftragte ist damit auch Partner der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz.