Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Als mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) am 1. Juli 1987 zunehmend klar wurde, dass der Binnenmarkt bis 1993 Wirklichkeit würde, wollten die damaligen EFTA-Staaten aus Furcht vor einer "Festung Europa" ebenfalls am Binnenmarkt partizipieren. Im Jahre 1988 nahm daher die Europäische Gemeinschaft mit der EFTA Verhandlungen auf, um gemeinsam einen großen Europäischen Wirtschaftsraum zu schaffen, der den EFTA-Staaten zwar die Vorteile des Binnenmarktes eröffnete, allerdings ohne die politischen Vorteile einer EU-Vollmitgliedschaft. Nachdem die Schweizer am 6. Dezember 1992 in einem Referendum der Teilnahme am EWR eine Absage erteilten, musste der EWR-Vertrag abgeändert werden. Er trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Der größte Markt der westlichen Welt ist geschaffen worden. Mit wenigen Ausnahmen wurde der EU-Binnenmarkt faktisch um Island, Norwegen und Liechtenstein sowie den damaligen EU-Beitrittskandidaten Österreich, Finnland und Schweden erweitert.