Fortpflanzungsgefährdend (Reproduktionstoxisch)

Fortpflanzungsgefährdend (Reproduktionstoxisch)

Stoffe und Zubereitungen sind fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut
nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder
eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können (fruchtbarkeitsgefährdend).
(nach § 4 GefStoffV).

Siehe auch: Fruchtschädigend, Fruchtbarkeitsgefährdend