Job-Sharing

Job-Sharing

Sonderfall von zeitautonomen Arbeitsgruppen
zwei Personen teilen sich einen Vollzeitarbeitsplatz
wird vor allem bei höher qualifiziertem Personal angewendet
die Teilzeitpartner sprechen sich untereinander hinsichtlich der Arbeitszeiten ab, so dass betriebliche Belange mit den persönlichen Bedürfnissen in Einklang gebracht werden können.

 

 mögliche Vorteile  mögliche Nachteile
 für den Betrieb

auch während krankheitsbedingter Abwesenheit und während der Urlaubszeit steht dem Betrieb - zumindest für bestimmte Zeiträume - eine fachlich qualifizierte Arbeitskraft zur Verfügung, die zudem mit den Vorgängen vertraut ist

weniger Organisationsaufwand als bei herkömmlichen Teilzeitvarianten, da sich die Partner selbständig bzgl. der Arbeitszeiten absprechen.

weniger krankheitsbedingte Ausfallzeiten

 für den Betrieb

erhöhter Aufwand bei der Personalauswahl

erhöhte Personalkosten, da zwei Teilzeitstellen im allgemeinen teurer sind als eine Vollzeitstelle

mehr Koordinationsaufwand für Vorgesetzte

 für die Mitarbeiter

souveräne Gestaltung der Arbeitszeit ist möglich, da die Arbeitszeiten nur mit dem Partner abgesprochen werden müssen

persönliche Interessen können mit beruflichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden

 für die Mitarbeiter

es ist eine verstärkte Absprache mit dem Jobsharing-Partner erforderlich