Job-Sharing
Sonderfall von zeitautonomen Arbeitsgruppen
zwei Personen teilen sich einen Vollzeitarbeitsplatz
wird vor allem bei höher qualifiziertem Personal angewendet
die Teilzeitpartner sprechen sich untereinander hinsichtlich der Arbeitszeiten ab, so dass betriebliche Belange mit den persönlichen Bedürfnissen in Einklang gebracht werden können.
mögliche Vorteile | mögliche Nachteile |
für den Betrieb
auch während krankheitsbedingter Abwesenheit und während der Urlaubszeit steht dem Betrieb - zumindest für bestimmte Zeiträume - eine fachlich qualifizierte Arbeitskraft zur Verfügung, die zudem mit den Vorgängen vertraut ist weniger Organisationsaufwand als bei herkömmlichen Teilzeitvarianten, da sich die Partner selbständig bzgl. der Arbeitszeiten absprechen. weniger krankheitsbedingte Ausfallzeiten |
für den Betrieb
erhöhter Aufwand bei der Personalauswahl erhöhte Personalkosten, da zwei Teilzeitstellen im allgemeinen teurer sind als eine Vollzeitstelle mehr Koordinationsaufwand für Vorgesetzte |
für die Mitarbeiter
souveräne Gestaltung der Arbeitszeit ist möglich, da die Arbeitszeiten nur mit dem Partner abgesprochen werden müssen persönliche Interessen können mit beruflichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden |
für die Mitarbeiter
es ist eine verstärkte Absprache mit dem Jobsharing-Partner erforderlich |