Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung
Leistungsarten in der Unfallversicherung sind: Heilbehandlung, Pflege, berufliche Rehabilitation, Soziale Rehabilitation, Geldleistungen.
Die Gesundheit und Arbeitskraft der Beschäftigten, die einen Unfall erlitten oder von einer Berufskrankheit betroffen sind, soll mit allen geeigneten Mitteln wiederhergestellt werden. Der Rehabilitation ist gegenüber der Rente Vorrang einzuräumen (§26 Abs. 3 SGB VII) vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung).