Menschengerechte Gestaltung der Arbeit

Menschengerechte Gestaltung der Arbeit

Maßnahmen zur Anpassung der Arbeit an die physischen und psychischen Eigenschaften (individuellen Leistungsvoraussetzungen) des Menschen, soweit damit auf die Verminderung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Arbeit für die Beschäftigten hingewirkt wird. Zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit gehört auch die Berücksichtigung der individuellen Belastungsfähigkeit und individuelle Beeinträchtigung auf Grund körperlicher oder besonderer Lebenssituationen (z. B. jugendliches Alter, Schwangerschaft). Eine Arbeit ist menschengerecht gestaltet, wenn die Menschenwürde der Arbeitnehmer geachtet, sowohl die körperliche als auch die geistig-seelische Gesundheit sowie die Arbeitsfähigkeit über ein normales Arbeitsleben hinweg gewährleistet ist.