Minimierungsprinzip im Strahlenschutz

Minimierungsprinzip im Strahlenschutz

Jede unvermeidbare Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt ist unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.