Pflege

Pflege

Pflegeleistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung sind Pflegegeld oder alternativ dazu Hauspflege und Heimpflege gemäß § 44 SGB VII. Durch die Pflegeleistungen soll die Versorgung des Versicherten im täglichen Leben sichergestellt werden. Das Pflegegeld wird pauschal und abhängig vom Grad der Hilflosigkeit des Pflegebedürftigen gezahlt (vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung).