Rechtfertigungsprinzip beim Schutz vor ionisierender Strahlung
Neue Arten von Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung müssen unter Abwägung ihres wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Nutzens gegenüber der möglicherweise von ihnen ausgehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung gerechtfertigt sein.