Richtwerte für Ganzkörperschwingungen

Richtwerte für Ganzkörperschwingungen

Die Richtwerte für Ganzkörperschwingungen sind in der VDI-Richtlinie 2057- 1 aufgeführt.
Ab einer Beurteilungsbeschleunigung von 0,8 m/s² ist mit einer deutlichen Gefährdung zu rechnen. Bei Beurteilungsbeschleunigungen zwischen 0,45 m/s² und 0,8 m/s² wird auf eine mögliche Gefährdung verwiesen.
Mit dem folgenden Diagramm kann die Gefährdung eingeschätzt werden:

Abbildung: Diagramm zur Einschätzung der Gefährdung Ganzkörperschwingungen