Rückschauende (retrospektive) Verfahren der Gefährdungsermittlung

Rückschauende (retrospektive) Verfahren der Gefährdungsermittlung

Gefährdungen werden durch Auswertung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen (alle arbeitsbedingten Gesundheitsschäden) ermittelt. Der Unfall bzw. die Arbeitsbedingte Erkrankung ist bereits eingetreten, d. h. die Gefährdung ist wirksam geworden. Gefährdungen werden als Gefährdungshinweise nach Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch deren Untersuchung bzw. Auswertung - und damit nicht direkt, sondern indirekt ermittelt. Es gibt drei Verfahren:
Einzelunfalluntersuchung
Unfallschwerpunktermittlung
Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen