Sicherheitsregeln für Elektrofachkräfte

Sicherheitsregeln für Elektrofachkräfte

Die 5 Sicherheitsregeln gelten für Elektrofachkräfte bei Arbeiten an elektrischen Anlagen. Bei Einhaltung der Regeln wird die Wahrscheinlichkeit, mit unter Spannung stehenden Teilen in Berührung zu kommen, maximal reduziert. Vor Beginn der Arbeiten ist die Arbeitsstelle eindeutig festzulegen, wenn notwendig zu kennzeichnen.
Die 5 Sicherheitsregeln lauten:
Freischalten
Gegen Wiedereinschalten sichern
Spannungsfreiheit feststellen
Erden und Kurzschließen
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Freischalten ist das allseitige Ausschalten oder Abtrennen einer Anlage, eines Teiles einer Anlage oder eines Betriebsmittels von allen nicht geerdeten Leitern.
Alle Trenn- und Betätigungsvorrichtungen, mit denen freigeschaltet wurde, sind gegen Wiedereinschalten zu sichern. Trenn- und Betätigungsvorrichtungen sind z. B. Schalter, Trennstücke, Steuerorgane, Schaltknöpfe, Sicherungen, Leitungsschutzschalter. Gegen Wiedereinschalten kann man z. B. durch Abschließen mit einem Vorhängeschloss sichern.
Das Feststellen von Spannungsfreiheit ist unerlässlich. Spannungsfreiheit dürfen nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen feststellen. Sie dürfen dafür nur geeignete Geräte und Einrichtungen benutzen.
Das Erden und Kurzschließen der Anlagenteile dient dem unmittelbaren Schutz aller dort Beschäftigten. Die Vorrichtung, die zum Erden und Kurzschließen verwendet wird, muss immer zuerst mit der Erdungsanlage oder einem Erder verbunden werden. Dann erst darf die Vorrichtung mit dem Anlagenteil verbunden werden, der geerdet werden soll. Eine Ausnahme stellt der Erdungsschalter dar. Bei ihm werden Erdung und Kurzschließen gleichzeitig durchgeführt.
Das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile sollte möglichst vermieden werden. Wenn es unvermeidbar ist, müssen aktive Teile für die Dauer der Arbeiten durch Abdecken oder Abschranken geschützt werden. Abdeckungen müssen eine ausreichende Isolierung haben und mögliche mechanische Beanspruchungen aushalten. Wichtig ist außerdem eine ausreichende und eindeutige Kennzeichnung der Gefahrenbereiche. Das kann geschehen durch Flaggen, Absperrseile oder Flatterleinen.
Die Arbeitsstelle darf erst nach dem Durchführen der 5 Sicherheitsregeln vom Arbeitsverantwortlichen zur Arbeit freigegeben werden.