Soziale Rehabilitation

Soziale Rehabilitation

(gem. SGB VII)
Gemäß §§39 ff. SGB VII umfassen die Leistungen zur Rehabilitation
Kraftfahrzeughilfe (z. B. behindertengerechter Umbau eines Kfz)
Wohnungshilfe (für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, z. B. Einbau von Rampen für Rollstuhlfahrer oder eines Treppenlifts)
Reisekosten (z. B. für die Teilnahme an Umschulungsmaßnahmen)
Beratung und Unterstützung (z. B. bei der Findung von Selbsthilfegruppen und Trainern)
Rehabilitationssport
Lernmittel, Prüfungsgebühren
Haushaltshilfe
vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung)