Zur Prüfung befähigte Person
Eine Person gilt als befähigt, wenn sie durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und derzeitige berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Überprüfung und Erprobung der jeweiligen Arbeitsmittel verfügt
[vgl. Betriebssicherheitsverordnung § 3]
Zusatzschutz bei Gefahren durch elektrischen Strom
Der Zusatzschutz bietet zusätzlichen Schutz bei fehlerhaften Geräten. Ermöglicht wird das u.a. durch eine Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD).