Zeitarbeitnehmer

Zeitarbeitnehmer

Der Zeitarbeitnehmer ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Er verfügt über die gesetzlichen Arbeitnehmerrechte gegenüber dieser Firma. Seine Arbeitsleistung erbringt er im Gegensatz zu einem „normalen“ Arbeitnehmer allerdings nicht im Zeitarbeitsunternehmen, sondern wird von diesem an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. Im Kundenunternehmen besitzen die dortigen Vorgesetzten die Weisungsbefugnis über den Zeitarbeitnehmer und die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Dies unterscheidet den Zeitarbeitnehmer gegenüber anderen Fremdmitarbeitern externer Firmen, die nur an die Weisungen ihres Arbeitgebers gebunden sind. Der Arbeitnehmer untersteht damit fachlich der Weisung des Kundenunternehmens und disziplinarrechtlich der seines Arbeitgebers, der Zeitarbeitsfirma.

Siehe auch: Zeitarbeit