Arbeitssicherheit früher und heute

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Arbeitssicherheit früher und heute

Heute ist das Arbeitsschutzgesetz gar nicht mehr wegzudenken. Es wird von Unternehmen erwartet, dass dieses Thema mit Sorgfalt behandelt wird und einen hohen Stellenwert im Unternehmen darstellt. Die heutigen Standards mussten unsere Vorfahren hart erkämpfen.

Im 19. Jahrhundert brachte die Industrie eine neue gesellschaftlichen Klasse hervor: die Lohnarbeiter. Damals gab es keine gesetzliche Regelung und die Arbeiter mussten unter katastrophalen Voraussetzungen arbeiten. Im Jahr 1883 wurde das Gesetz „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ vom Reichstag verabschiedet. In diesem waren ärztliche Behandlungen, Krankengeld, Mutterschaftshilfe sowie Sterbegeld geregelt. Im Jahr 1884 folgte die Verabschiedung des „Unfallschutzgesetz“. Bis Kriegsende waren alle Errungenschaften des Arbeitsschutzes weitestgehend ausgesetzt.

Die ersten Unfallvertrauensmänner wurden im Jahr 1919 eingesetzt. In der Weimarer Republik wurde dann der 8-Stunden-Tag eingeführt. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurden noch einmal alle Maßnahmen aufgehoben, bis im Jahr 1973 der Arbeitsschutz einen Meilenstein erreichte und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eingeführt wurde. Firmen waren gesetzlich verpflichtet, Betriebsärzte einzustellen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Berater in die betriebliche Sicherheitsarbeit einzubinden. Zum guten Schluss trat 1996 das „Arbeitsschutzgesetz“ in Kraft, welches die Aufgaben zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. In diesem gilt die „Gefährdungsbeurteilung“ als zentrales Instrument.

In der heutigen Zeit müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Arbeitnehmer vor sämtlichen Gefahren wie Chemikalien, Gefahrenstoffen, Krankheitserregern, Lärm und weiteren Gefahren geschützt werden. Dabei zählen auch psychische und physische Belastungen seit 2013 zum Arbeitsschutzgesetz.

Wir haben den Arbeitsschutz zu unserer Aufgabe gemacht und informieren Arbeitgeber intensiv zu diesem Thema. Dabei führen wir regelmäßige Schulungen durch, um weitere Sicherheitsmaßnahmen in diesem Bereich zu gewährleisten.