Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsschutzgesetz

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit vom August 1996 (ArbSchG). Hiermit soll der Arbeitsschutz für Beschäftigte in den Betrieben dauerhaft und umfassend sichergestellt werden. Es gilt für alle Tätigkeitsbereiche in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und für alle Beschäftigtengruppen. Das Gesetz regelt die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers sowie die Pflichten und Rechte der Beschäftigten.