Arbeitszeitdauer

Arbeitszeitdauer

bestimmt die mitarbeiterbezogenen Stunden pro Zeiteinheit (z. B.: Teilzeit mit 30 Stunden/Woche; Vollzeit mit 36 Stunden/Woche).
Die Arbeitszeitdauer wird durch tarifliche Regelungen zwischen den Sozialpartnern (Arbeitgeber, Gewerkschaften), das Arbeitszeitgesetz und die betrieblichen Regelungen festgelegt.