Beurteilungspegel

Beurteilungspegel

Der Beurteilungspegel im Sinne der UVV BGV B3 „Lärm“ kennzeichnet die Wirkung eines Geräusches auf das Gehör. Er ist der Pegel eines achtstündigen konstanten Geräusches oder, bei zeitlich schwankendem Pegel, der diesem gleichgesetzte Pegel.