Biologische Arbeitsstoffe – Informationsbeschaffung

Biologische Arbeitsstoffe – Informationsbeschaffung

Das Beschaffen von Informationen ist der erste Schritt zur Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen.
Es geht dabei um tätigkeitsbezogene Informationen über biologische Arbeitsstoffe, die in der gegebenen Arbeitssituation vorkommen. Dabei ist die Art der biologischen Arbeitsstoffe sowie ihre Einstufung (Risikogruppe) zu klären. Zu berücksichtigen ist weiterhin das Infektionspotential und die sensibilisierende und toxische Wirkung der Stoffe.
Ferner sind Informationen erforderlich über Art und Dauer der Tätigkeiten, über vorhandene Arbeitsabläufe und Expositionen von Beschäftigten. Es sind mögliche Übertragungswege, vorhandene praktische Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten, bereits aufgetretene Erkrankungen und existierende Schutzmaßnahmen abzuklären.
Anhand der beschafften Informationen ist eine Unterscheidung zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten vorzunehmen. Diese Informationsbeschaffung ist Grundlage für das Beurteilen der Gefährdung durch Biologische Arbeitsstoffe. [vgl. § 5 BioStoffV]