Einzugsgebiet

Einzugsgebiet

Verkehrswege erschließen die an sie mittelbar oder unmittelbar angrenzenden Bereiche (z. B. Arbeitsplätze oder Arbeitsstätten). Diese Bereiche werden auch Einzugsgebiet genannt. Die Breite der Verkehrswege richtet sich wiederum nach der Zahl der in diesen Bereichen tätigen Personen.