Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung (Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle), Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen hat, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Elektrofachkraft kann und muss Maßnahmen und Entscheidungen unter eigener Fachverantwortung treffen.