Gesetzliche Unfallversicherungen

Gesetzliche Unfallversicherungen

Es gibt eine Reihe gewerblicher Berufsgenossenschaften, die fachlich gegliedert sind (z. B. BG Chemie, BG Bauwirtschaft, BG Nahrungsmittel und Gaststätten). Neben den gewerblichen Berufsgenossenschaften gibt es Unfallversicherungen der öffentlichen Hand (Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse Post und Telekom, Unfallkasse des Bundes). Die gesetzlichen Unfallversicherungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Führungsgremien sind paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungen der öffentlichen Hand haben sich in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen.

Siehe: Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaft